Diverse Kantone und/oder Kontrollstellenwie ASCA oder EMR, inzwischen aber auch diverse Berufsverbände schreiben den Naturärzten und Therapeuten für ihre Berufsausübung das Vorhandensein einer Berufs-Haftpflichtversicherung vor.
Die Angebote sind vielfältig, die Deckungs-Kurzvergleich der Angebote finden Sie im Intranet und Prämienunterschiede gross.
Das Fehlen einzelner Versicherungsdeckungenz. B. fehlender Tätigkeitsumschrieb, Einschränkung der Anwendungsmethoden kann für den Naturheilpraktiker und den Therapeuten von existentieller Bedeutung sein.
So ist es in der EinzelversicherungEs ist nur der Versicherungsnehmer versichert. Die Police wird über den Versicherungsberater oder Makler direkt bei der Gesellschaft abgeschlossen. meist sehr schwierig oder gar unmöglich, Vermögensschädenz. B. Heilverzögerungen aus fehlerhaften Massnahmen, Durchführung nicht indizierter Behandlungen aus der (natur-) medizinischen Tätigkeit überhaupt versichern zu können.
Bei Verbandslösungen sind erfahrungsgemäss die versicherten Tätigkeiten entsprechend dem VerbandszweckVerband zur Förderung der Heilmethode XY versichert meist nur die Heilmethode XY eingeschränkt. Berufsähnlichez. B. Podologie/Fusspflege, Körperpfege etc. oder -verwandte Methoden können (meist) nicht versichert werden. Der Abschluss bzw. die Weiterführung der Haftpflichtversicherung ist zudem nur als Verbandsmitglied möglich.
Die NaturMed–Haft™ der VERBANDS-Versicherung ist eine kostengünstige, massgeschneiderte und berufsspezifische Haftpflichtversicherung für alle Naturärzte und Therapeuten; unabhängig einer bestimmten Verbandsmitgliedschaft.
Weiterführende Links:
Praxisorganisation - Leitfaden Versicherungswesen