Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in der Schweiz obligatorischGrundlage bildet das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom Arbeitgeber gegen Unfälle zu versichern. Beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit weniger als 8 StundenBeim Lehrpersonal gilt eine Grenze von 4 Stunden!, ist lediglich der BerufsunfallSofern nur BU versichert, gilt der direkte Weg von und zur Arbeit als Berufsunfall (BU) zu versichern. Beträgt dieselbe Arbeitszeit 8 Stunden und mehr pro Woche, ist für die Person zusätzlich der Nicht-BerufsunfallSofern NBU versichert, gilt der Arbeitsweg immer als Nicht-Berufsunfall (NBU) zu versichern. Versichert sind Löhne bis CHF 126'000 (Stand 2010).