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oblig. Unfallversicherung (UVG)

Ausgangslage

Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in der Schweiz obligatorischGrundlage bildet das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom Arbeitgeber gegen Unfälle zu versichern. Beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit weniger als 8 StundenBeim Lehrpersonal gilt eine Grenze von 4 Stunden!, ist lediglich der BerufsunfallSofern nur BU versichert, gilt der direkte Weg von und zur Arbeit als Berufsunfall (BU) zu versichern. Beträgt dieselbe Arbeitszeit 8 Stunden und mehr pro Woche, ist für die Person zusätzlich der Nicht-BerufsunfallSofern NBU versichert, gilt der Arbeitsweg immer als Nicht-Berufsunfall (NBU) zu versichern. Versichert sind Löhne bis CHF 126'000 (Stand 2010).

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