Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn ab CHF 20'520 (entspricht 3/4 der maximalen einfachen Altersrente der AHV von CHF 27'360 [Stand 2009]) sind obligatorisch bei einer Pensionskasse zu versichern.
Der Arbeitgeber darf sich freiwillig der Pensionskasse seiner Mitarbeiter anschliessen. Hat er keine Mitarbeiter, kann er sich entweder bei der Auffangeinrichtung oder der Branchen- bzw. Verbandlösung freiwillig unterstellen.
Kleinverträge sind in der Regel mit relativ hohen (minimalen) Verwaltungskosten verbunden. Bei Sammelstiftungen (mit Vollversicherung) sind zudem relativ hohe Risikoprämien zu berappen. Dafür ist in der Vollversicherung keine Unterdeckung möglich.
Die Branchenlösung der VERBANDS-Versicherung bietet auch dem Selbständigerwerbenden gegenüber der Säule 3a (Gemischte Lebensversicherung oder Banksparen) wesentliche Vorteile. Die wichtigsten sind:
Vorteile BVG | • Günstige Risikoprämien dank Kollektivtarif • Prämienbelastung der Einzelfirma (in der Regel 50 %) - dadurch Einsparungen bei der AHV • Steuerbegünstigte Einkäufe • Säule 3a trotzdem möglich (wie Arbeitnehmer) • Leistungen und Prämien werden dem jeweiligen AHV-Lohn angepasst |
Weitere Vorteile für den Selbständigerwerbenden sind:
VERBANDS-Versicherung | • Fixe prozentuale Beiträge abhängig vom AHV-Lohn • Risikolleistungen (Tod, IV) abhängig vom AHV-Lohn • Risikolleistungen auch bei Unfall |
Prämienrechner