
Präambel
Per Anfang 2005 haben wir mit der Pensionskasse Pro einen Rahmenvertrag für die Mitglieder bestimmter Berufsgruppen bzw. -brachen abgeschlossen. Offertwesen, Vertrieb und Beratung etc. erfolgen durch die VERBANDS-Versicherung.
Ende 2006 bzw. Anfang 2007 mehren sich die kritischen Stimmen gegen die die Pensionskasse Pro – vorwiegend von der NZZ – im schweizerischen Blätterwald. Unter andern Artikeln sind zu finden:
Die versicherungstechnischen, administrativen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben wie auch der Vertrieb werden extern von (der Pensionskasse Pro) beauftragten Gesellschaften wahrgenommen. Stellvertretend für dieses (Zitat NZZ: «verschachtelte Konstrukt») komplette "Outsourcing" die folgenden 2 Beispiele:
Bei der Project Engineering AG (Marketing und Vertrieb) finden die
personellen Änderungen identisch mit der Bekleidung der Posten für
Marketing und Verkauf bei der Pensionskasse Pro statt.
3 der 4
Gründungsmitglieder der (im März 2007 gegründeten) Pension Fund Engineers AG (Administration und Verwaltung) sind aktuell auch bei der Pensionskasse Pro in einer ähnlichen Funktion tätig.
Eine Homepage oder ein Telefonbucheintrag ist bei beiden Firmen nicht zu finden.
Folgende Personen verlassen (aus welchem Grund auch immer) innert relativ kurzer Zeit (gemessen an der jeweiligen Funktion) die Pensionskasse Pro:
Hans Düring (Leiter Verkauf und Vertrieb) im Februar 2007
Rolf Stettler (sein Nachfolger) im Sommer 2008
Reto Wehrli (wollte gem.
E-Mail vom 19.08.2008 erst per 30.09.2008 korrigierte aber 4 Wochen später im
Newsletter vom 16.09.2008) per 31.10.2009.
Eine der letzten Handlungen von Reto Wehrli als Stiftungsratspräsident der Pensionskasse Pro führt zur Frage:
Ist die Pensionskasse Pro eine verlässliche Partnerin für
die versicherten Personen?
Per 01.11.2008 setzt die Pensionskasse Pro ein neues Reglement (ohne es den Versicherten zur Einsprache vorzulegen) in Kraft. Der Zweck des neuen Reglements? Die rückwirkende (
entgegen der ersten Ankündigung einer Null-Verzinsung) Minderverzinsung der Kapitalien (1.75 % mit Anrechnungsprinzip statt 2.75 %) für das Jahr 2008. Dieses – noch von
Dr. Reto Wehrli – spätestens im Frühjahr 2008 initiierte Vorhaben war und ist in
Fachkreisen sehr umstritten.
Ist eine Pensionskasse, die neue Reglemente in Kraft setzt, um sie rückwirkend – zu Lasten der versicherten Personen – anzuwenden, eine verlässliche Partnerin?
die angeschlossenen Firmen?
Ebenfalls per 01.11.2008 werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (u.a. betreffend Prämienkonti, Arbeitgeber-Beitragsreserven etc.) geändert und in Kraft gesetzt. Im
Kontoauszug vom 13.11.2008 (welcher ohne Gegenbericht innert 14 Tagen nach Erhalt als genehmigt gilt!) ist noch von einer Verzinsung von 2.50 % die Rede. Gemäss
Kontoauszug vom 28.01.2009 werden diese Konti jedoch rückwirkend per 01.01.2008 nur noch mit 1.75 % verzinst.
Dies obwohl in den Geschäftsbedingungen (betreffend AGB) zu lesen ist: «Unter Wahrung des Vertragszweckes können Bestimmungen von der Stiftung jederzeit geändert oder aufgehoben werden, insbesondere wenn Gesetze, Verordnungen oder höchstrichterliche Entscheide eine Änderung erfordern.»
Ist eine Pensionskasse, die neue Geschäftsbedingungen rückwirkend – zu Ungunsten der betroffenen Firmen – anwendet, eine verlässliche Partnerin?
die Vertriebspartner?
Die – nach unserer persönlichen Meinung nicht gesetzeskonformen – rückwirkenden Umsetzungen veranlassen uns Mitte November 2008, das Vorgehen der Pensionskasse Pro (auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko) im Interesse der – von uns betreuten – versicherten Personen und Firmen juristisch prüfen und womöglich gerichtlich beurteilen zu lassen.
Dieses sachliche Vorgehen stösst bei der Pensionskasse Pro, in Anbetracht des Ensembles, das auf uns einwirken soll, auf wenig Gegenliebe.
Obwohl von Mitte 2005 bis Mai 2009 der Pensionskasse Pro über 60 Neuanschlüsse mit einem Deckungskapital von ca. CHF 6'800'000 vermittelt, kündigt diese den eingangs erwähnten Rahmenvertrag ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen mittels
Einschreiben vom 25.06.2009 per 31.12.2009.
Ist eine Pensionskasse, die einem Vertragspartner – der sich auftrags- und gesetzesgemäss für seine Mandaten einsetzt – kündigt, eine verlässliche Partnerin?
Nachdem die Pensionskasse Pro die rückwirkende Anwendung des Reglements angekündigt hatte, haben wir umgehend bei der Kasse interveniert. Gemäss Aussage von Roman Herzog (Leiter Vertrieb) war u. a. unsere intensive Reaktion mit ein Grund, warum die Pensionskasse Pro auf eine Nullverzinsung verzichtete und lediglich eine rückwirkende Minderverzinsung durchsetzte.
Obwohl der
Kontoauszug vom 11.11.2008 noch einen Zinssatz von 2.5 % für das Prämienkonto und die Arbeitgeberreserven auswies, setzte sich die Pensionskasse Pro über die vertraglichen Zusagen hinweg und verzinste auch diese Konti rückwirkend tiefer.
Am 12. Dezember 2008 veröffentlichten wir die
Auswirkungen der Minderverzinsung auf unserer Homepage. Dies wiederum veranlasste den Vertriebsleiter, uns telefonisch vehement darauf aufmerksam zu machen, dass wir mit völlig falschen Zahlen operieren und die Seite(n) umgehend vom Netz genommen werden müsse(n).
Inzwischen wurde die Pensionskasse Pro gezwungen, ein - gegen sie - laufendes Rechtsverfahren im
Geschäftsbericht des Jahres 2009 zu veröffentlichen.
Fazit
Das komplette "Outsourcing" der Verwaltung der Pensionskasse Pro an (eigens dafür gegründete?) Firmen, deren Geschäftsleitungsmitglieder mit den unterschriftsberechtigten Personen der Pensionskasse Pro in den meisten Fällen identisch sind, ist kaum vertrauensfördernd; im Gegenteil (
siehe auch NZZ vom 05.07.2007).
Mit der kurzfristigen Kündigung des Vertriebs- bzw. Rahmenvertrages erreicht die Pensionskasse Pro gleich 3 Ziele:
a) Sie ist den Makler, der sich für die Rechte der versicherten Personen und Firmen einsetzt, auf einen Schlag los
b) Sie behält sämtliche, durch diesen Makler vermittelten Verträge, da die betroffenen Firmen (ihr Vertrag beinhaltet ebenfalls eine Kündigungsfrist von 6 Monaten), ihre Anschlussverträge bei der Pensionskasse Pro nicht per 31.12.2009 (gegen) kündigen können
c) Sie hat nun ungehinderten direkten Zugang zu den versicherten Firmen und spart zugleich die vertraglich geschuldete Courtage während der gesamten Vertragsdauer.
Eine berechtigte Frage? Ist die Pensionskasse Pro eine verlässliche Partnerin?
Kommentare
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Es ist tatsächlich wie beschrieben: Es gibt keine unabhängige Aufsicht über die Pensionskassen. Auch im Fall der Zürcher BVK führten die Methoden des Kaders zwar zu einer Strafuntersuchung, aber wo die 5 Milliarden an Unterdeckung hingeflossen sind, wird aus diversen Rücksichten nicht untersucht. Vgl. www.buergerforum-freienbach.ch/images/stories/BVK-Skandal_strahlt_bis_nach_Freienbach.pdf
PK Pro: Zu dieser Kasse hätte ich soviele "Inside" Informationen, dass es reichen würde wieder einen schönen NZZ-Artikel zu lancieren. Eine riesen Abzocker-Maschinerie...
Besten Dank für Ihren Kommentar. An "Inside" Informationen sind wir natürlich interessiert. Diese Informationen werden selbstverständlich - wie auch Ihre E-Mail-Adresse - streng vertraulich behandelt.