Wer bzw. was ist die VERBANDS-Versicherung
Die VERBANDS-Versicherung AG, mit Sitz in Herisau, koordiniert sämtliche Versicherungsabläufe der gemeinsamen Policen.
Als Versicherungsnehmerin und Prämienzahlerin wahrt sie in allen Phasen des Versicherungsgeschäfts die Interessen der Gemeinschaft gegenüber den Versicherungsgesellschaften.
Welche Vorteile habe ich durch die VERBANDS-Versicherung
Für Sie als Laie ist es kaum noch möglich, die Versicherungsdeckungen der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Beim Abschluss und im Schadenfall sind Sie als «Einzelkämpfer» der jeweiligen Gesellschaft ausgeliefert.
Durch die gemeinsamen Policen mit anderen Personen und Firmen bilden Sie eine Einheit, deren Stärke sich auf prämiengünstige und exklusive Versicherungsdeckungen auswirkt.
Gleichzeitig haben Sie Gewissheit, dass Ihre persönlichen (Schaden- und Gesundheits-) Daten nicht von unberechtigen Dritten (wie z. B. bei Verbandslösungen von den Verbandsorganen) eingesehen werden können.
• branchenspezifische Lösungen
• kostengünstige Angebote
• verbandsunabhängig
• gemeinsames Auftreten gegenüber Gesellschaften
• Interessenvertretung der versicherten Personen
• jährliches Kündigungsrecht bei sämtlichen Verträgen
Vertragsarten im Versicherungswesen
Im Versicherungswesen unterscheiden wir grundsätzlich drei Vertragsformen. Sie bestimmen u. a. die jeweiligen Deckungsmöglichkeiten sowie die Prämienhöhen und Vertragsmodalitäten. Die markantesten Unterschiede für Kleinfirmen zeigt die folgende Aufstellung:
Art | Einzelvertrag | Rahmenvertrag | Kollektivvertrag |
Beschreibungen | Üblicher Vertrag, der | Einzelvertrag, dessen Rahmenbedingungen separat geregelt werden | 1 (Kollektiv–) Vertrag für alle versicherten natürlichen und juristischen Personen |
Versicherungs- | Meist die versicherte natürliche oder juristische Person | Die VERBANDS-Versicherung; die Naturärzte sind die versicherten Personen | |
Prämienzahler | Normalerweise der Versicherungsnehmer | VERBANDS-Versicherung | |
Prämien- | Erfolgt durch die Gesellschaft beim Versicherungsnehmer | Erfolgt durch die Gesellschaft zentral bei der VERBANDS-Versicherung; die wiederum das dezentrale Inkasso beim versicherten Naturarzt durchführt | |
Deckungs- | Bei Kleinverträgen sind Spezialdeckungen kaum möglich | Änderungen der Versicherungsdeckung für gleichgelagerte Branchen bzw. Betriebe sind durchführbar | Enorme berufs- bzw. branchenspezifische Leistungsverbesserungen sind möglich |
Prämie | Kleinbetrieben wird vielfach eine Minimalprämie belastet | Prämienreduktionen – je nach Branche – von bis zu 20 % realisierbar | Das zentrale Prämieninkasso reduziert die Verwaltungskosten der Gesellschaften massiv. Prämienreduktionen werden durch den Markt bestimmt |
Was ist ein Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag (oder auch Vergünstigungsvertrag) regelt die Rahmenbedingungen der Einzelpolicen. Dies kann in Form von Rabatten und/oder Leistungseinschlüssen erfolgen.
Da jedes Person eine eigene Police abschliesst, erfolgt das Prämieninkasso durch die Gesellschaft direkt bei den versicherten Personen.
Beispiele: Motorfahrzeuge, Pensionskasse
Was ist ein Kollektivvertrag
Beim Kollektivvertrag werden mehrere verschiedene natürliche und/oder juristische Personen in einer (1) Versicherungspolice versichert. Durch diese Gemeinschaft sind massive Leistungsverbesserungen und Prämienreduktionen die Folge.
Das Prämieinkasso der Gesellschaft erfolgt zentral bei der VERBANDS-Versicherung, welche wiederum das dezentrale Inkasso bei den versicherten Personen ausführt.
Beispiele: Berufs-Haftpflichtversicherung, Kranken- und Unfalltaggeldversicherung, Sachversicherung, Gebäude-Sachversicherung, Rechtsschutz etc.
Erhalte ich eine Originalpolice
Beim Rahmenvertrag wird für jeden Einzelvertrag von der jeweiligen Gesellschaft eine Police direkt auf Sie ausgestellt. Unsere Aufgabe besteht hier in der Kontrolle dieser Police sowie den laufenden Rechnungen.
Beim Kollektivvertrag wird Ihnen von der VERBANDS-Versicherung eine Versicherungsbestätigung ausgehändigt. Nebst den Versicherungsbedingungen beinhaltet diese Bestätigung alle relevanten Angaben über das versicherte Risiko, die Prämie, Beginn und Ablauf des Vertrages.Diese Bestätigungen werden überigens von sämtlichen Kontrollstellen akzeptiert.
An wen melde ich einen Schadenfall
Die VERBANDS-Versicherung begleitet Sie in allen Belangen des Versicherungsgeschäfts; von der Beratung, über die Offerte, das Rechnungswesen bis zum Schadenfall.
Um im Schadenfall Ihre Interessen vertreten zu können, sind Schadenmeldungen daher immer an die VERBANDS-Versicherung zu richten.
An wen erfolgen die Schadenzahlungen
Die Schadenzahlungen erfolgen immer (auch beim Kollektivvertrag) direkt an die versicherte Person bzw. unseren Vertragspartner (also Sie). Wir sind Ihnen lediglich bei der Schadenmeldung, - abwicklung und -kontrolle behilflich.
An wen bezahle ich meine Prämien
Rahmenvertrag: Da bei dieser Vertragsform lediglich die Rahmenparameter der Einzelpolice ausgehandelt werden, bleiben Sie Versicherungsnehmer und damit gegenüber der Gesellschaft auch der Prämienzahler. Die Prämienrechnungen werden von uns lediglich kontrolliert und an Sie weitergeleitet.
Kollektivvertrag: Bei dieser Vertragsart ist die VERBANDS-Versicherung Versicherungsnehmerin und damit Prämienzahlerin gegenüber der Gesellschaft.
Als versicherte Person leisten Sie Ihre (Teil-) Prämie an die VERBANDS-Versicherung. Diese begleicht gegenüber der Versicherungsgesellschat die gesamte Jahresprämie des Kollektivvertrags.
Sind meine Prämien sicher
Beim Kollektivvertrag entrichtet die versicherte Person ihre (Teil-) Prämie an die VERBANDS-Versicherung. Bis zur Fälligkeit bei der jeweiligen Gesellschaft wird diese Prämie treuhänderisch (und physisch vom Gesellschaftsvermögen der VERBANDS-Versicherung ausgeschieden) durch den Verein Verbands-Versicherung verwaltet. Bei einer allfällien Zahlungsunfähigkeit der VERBANDS-Versicherung sind diese Kundengelder daher nicht betroffen. Die Prämien der versicherten Personen können jederzeit der Gesellschaft überweisen werden.
Zusätzlich lassen sich die VERBANDS-Versicherung sowie der Verein Verbands-Versicherung extern durch eine qualifizeirte Revisionsstelle revidieren.
Wie sicher ist die VERBANDS-Versicherung
Beim Kollektivvertrag liegt das Risiko der VERBANDS-Versicherung in der Nichtbezahlung bzw. nicht fristgerechten Bezahlung der (Teil-) Prämien der versicherten Personen.
Trifft diese Prämie nicht oder nicht rechtzeitig ein, hat sie der Gesellschaft trotzdem die vertraglich geschuldete Jahresprämie für das gesamte im Vertrag versicherte Kollektiv fristgerecht zu überweisen.
Für mögliche Prämienausfälle versicherter Personen verfügt die VERBANDS-Versicherung über Rückstellungen von 15 % des gesamten, von ihr treuhänderisch verwalteten Jahres-Prämienvolumens.
Weiterführende Links:
Das Versicherungskonzept (Animation)